Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower Protection Act, trat am 2. Juli 2023 in Deutschland in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, Personen zu schützen, die Missstände oder Rechtsverstöße in Unternehmen oder Behörden melden.

Das Ziel dieser Gesetzgebung ist, mögliche Rechtsverstöße in Unternehmen einfacher anzeigen und verfolgen zu können. Nehmen eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Marktpartner, Lieferanten, Dienstleister oder Kundenunternehmen möglicherweise illegale Vorgänge wahr oder vermuten diese, können diese Vorgänge vertraulich bei einer internen Meldestelle bekanntgemacht werden. Dies gilt selbstverständlich nur für Vorgänge, die Teile der M&C-Gruppe oder die Gruppe insgesamt betreffen.

Wir haben zur Befolgung dieses Gesetzes und der betrieblichen Umsetzung eine elektronische Meldemöglichkeit eingerichtet, die ab sofort zur Verfügung steht:

whistleblower@mc-techgroup.com

M&C hat darüber hinaus eine Beauftragte und auch eine Stellvertreterin gebeten, die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen; beide sind für die Betreuung des elektronischen Postfachs wie auch die Einleitung ggf. notwendiger Folgeaktivitäten verantwortlich. Wichtig für alle eingehenden Hinweise ist, dass Falschmeldungen im Einzelfall – je nach Schwere – ausdrücklich auch umfangreiche Sanktionen nach sich ziehen können.

Grundsätzlich gilt, dass andere interne Stellen bei M&C keinen Zugriff auf ggf. erfolgende Meldungen haben; sowohl die Unabhängigkeit der Beauftragten als auch die Anonymität der Meldenden bleibt in jedem einzelnen Fall gewährleistet. Eine direkte offene Ansprache von ggf. bestehenden Problemen dieser Richtung bleibt jedoch nach wie vor gegeben – und ebenso vertraulich.

Vertraulicher Meldeprozess