1. Geltungsbereich
Diese Servicebedingungen gelten für Leistungen wie Inbetriebnahmen, Wartungsarbeiten oder Instandsetzungen – nicht Reparaturen im Werk, soweit diese vollständig oder unter Leitung von Personal der M&C TechGroup (im folgendem „M&C“ genannt) oder durch von M&C beauftragten Dritten durchgeführt werden.
4. Servicepersonal
4.1 Die Zahl und Zusammensetzung des Servicepersonals wird entsprechend der bestellten Leistung von M&C festgelegt und mit dem AG abgestimmt. Das M&C-Personal führt ausschließlich schriftlich vereinbarte Leistungen aus. Insbesondere bedarf es der vorherigen schriftlichen Vereinbarung, wenn M&C-Personal auch zur Unterrichtung bzw. Einweisung des Personals des AGs oder für andere nicht unmittelbar vereinbarte oder als notwendige Nebenpflicht zu den ausdrücklich vereinbarten Leistungen herangezogen werden soll.
4.2 Sollte anlässlich der Anwesenheit von M&C-Personal vom AG die Ausführung anderer Arbeiten gewünscht werden, setzt dies seitens M&C ein vorheriges schriftliches Einverständnis voraus. M&C-Personal ist weder berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, noch im Namen von M&C Bestellungen aufzugeben oder anzunehmen. Für eventuell am Durchführungsort der Arbeiten notwendige Arbeitsgenehmigungen muss der AG sorgen.
13. Ergänzende Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von M&C
Ergänzend und nachrangig zu diesen Servicebedingungen gelten die Bestimmungen der M&C- Verkaufs- und Lieferbedingungen unter Ausschluss von eventuellen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Bedingungen des AG.